| Rechtsanwalt Wolfgang Heinicke |
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Besondere Qualifikationen: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Interessensschwerpunkte: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht
Profil:
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heinicke ist seit 1985 im Oberlandesgerichtsbezirk München als Rechtsanwalt zugelassen und hat im Jahre seiner Zulassung die Kanzlei Heinicke & Kollegen gegründet. Seit 2006 verfügt er über die im Jahre 2005 erstmals eingeführte Fachanwaltsbezeichnung des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht. Seit 1990 ist Herr Rechtsanwalt Heinicke schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht tätig. Der Mandantenkreis setzt sich daher auch zum großen Teil aus Anbietern aus dem Bau- und Baunebengewerbe, Bauträgern, Bauherren und Generalunternehmern zusammen. Seit vielen Jahren hält Herr Rechtsanwalt Heinicke Vorträge im Baurecht, so bereits Anfang der 90-iger Jahre im Bauzentrum, wie auch auf der Immobilienmesse Immofair. In den vergangenen Jahren erweiterte sich diese Vortragstätigkeit auch auf Vorträge bei Berufsverbänden, wie Innungen und auf eigene Veranstaltungen. So hält Herr Rechtsanwalt Heinicke regelmäßig eigene Baurechtsseminare sowie auch firmeninterne Schulungen. Da juristische Grundkenntnisse gerade im Bausektor in der Abwicklung unerlässlich sind, steigt auch der Bedarf an diesen Veranstaltungen. Aus diesem Grunde ist Herr Rechtsanwalt Heinicke auch schwerpunktmäßig, jedoch nicht ausschließlich in diesem Bereich tätig. Daneben stellt einen weiteren Fachbereich das allgemeine Wirtschaftsrecht wie Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht, aber auch das Familienrecht dar.
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