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Rechtsanwalt Thomas Guldenkirch

 

 

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      Thomas Guldenkirch

 

     Geburtsdatum 17.04.1966
     Geburtsort: München
     Studium 1987 - 1991,

     Ludwig-Maximilians-Universität
     Referendariat:  München


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Besondere Qualifikation
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
 
Interessenschwerpunkte:
Erbrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht

 

Profil:


Herr Rechtsanwalt Thomas Guldenkirch ist seit 1994 als Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk München zugelassen und seit dieser Zeit in der Kanzlei Heinicke & Kollegen tätig.

Auch er verfügt seit 2006 über die Berechtigung, die Fachanwaltsbezeichnung des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht zu führen. Die Berechtigung, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, beruht auf dem geprüften Nachweis der besonderen Kenntnisse in diesem Fachbereich zum einen durch schriftliche Prüfungen, zum anderen durch den Nachweis einer bestimmten Anzahl praktischer Fallbearbeitungen innerhalb der letzten 3 Jahre.

Da Herr Rechtsanwalt Guldenkrich ebenfalls im Schwerpunkt Baurecht tätig ist, führt dies zu einer Potenzierung qualifizierter Zusammenarbeit im Zusammenhang manchmal äußerst komplexer Baurechtsmandate.

Die Tätigkeitsbereiche des Herrn Rechtsanwalts Guldenkirch erstrecken sich neben dem Baurecht auf das Verkehrsrecht, Inkassorecht und das öffentliche Baurecht.

Als ehemaliges Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Oberschleißheim verfügt er über besondere Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Hand.

Herr Rechtsanwalt Guldenkirch verfügt über eine umfassende Erfahrung in gerichtlicher Prozessführung und außergerichtlicher Verhandlung.

Ferner führt er eine eigene Vortragtätigkeit aus und hat sich so einen besonderen Namen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts gemacht.