| Domainreservierung mit Behinderungsabsicht |
|
Landgericht Stuttgart Beschluß vom 9. Juni 1997 - 11 KfH O 82/97 - "hepp.de" Die Reservierung eines Domain-Namens in Behinderungsabsicht ist wettbewerbsrechtlich anstößig und gemäß § 1 UWG zu unterlassen. |
| < zurück | weiter > |
|---|