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Domainreservierung mit Behinderungsabsicht
Landgericht Stuttgart Beschluß vom 9. Juni 1997 - 11 KfH O 82/97 - "hepp.de"

Die Reservierung eines Domain-Namens in Behinderungsabsicht ist wettbewerbsrechtlich anstößig und gemäß § 1 UWG zu unterlassen.
 
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