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Heinicke & Kollegen - Fachanwälte
In unseren Kanzleien sind mehrere Fachanwälte tätig, die sich auf unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert haben. Die Berechtigung, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen, beruht auf dem geprüften Nachweis der besonderen Kenntnisse in diesem Fachbereich zum einen durch schriftliche Prüfungen, zum anderen durch den Nachweis einer bestimmten Anzahl praktischer Fallbearbeitungen innerhalb der letzten 3 Jahre.
Die Fortbildung durch Teilnahme an Fachseminaren ist für den Fachanwalt verpflichtend und wird durch die Rechtsanwaltskammer überprüft. Hierdurch, sowie durch die Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung wird die hohe Kompetenz der Beratung und Vertretung durch den Fachanwalt auf Dauer gesichert.
Folgende Rechtsanwälte sind auf folgenden Fachgebieten tätig:
 
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht:
 
 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht:
 
 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
 
 

Fachanwalt für Familienrecht:

Rechtsanwalt Uwe H. Wannicke
(Kanzlei Hof)